Aus Sicherheitsgründen (Brandgefahr, Explosion,Vergiftung, usw.) sind alle Gefahrstoffe mit größter Sorgfalt zu behandeln und zu lagern.
In diesem Katalogteil finden Sie für Ihre Gefahrstoffe eine Auswahl an Lagersystemen, die auf Ihre Sicherheitsbedürfnisse abgestimmt sind. Unabhängig davon, ob Sie eine Werkstatt, ein Labor, ein Lagerhaus, eine Produktionseinheit oder eine Unternehmensdienstleistung sind, ob die von Ihnen gelagerten Gefahrstoffe giftig, gesundheitsschädlich, entzündlich, ätzend, umweltschädlich usw. sind: Sie müssen die Stoffe sicher aufbewahren! Für eine unverzügliche und persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Im folgenden Abschnitt finden Sie eine Zusammenfassung der gesetzlichen Vorschriften und die wichtigsten Empfehlungen für die Lagerung dieser Stoffe.
Giftige und hochgiftige Stoffe müssen an einem speziell dafür vorgesehenen, abschließbaren Ort aufbewahrt werden.
Produkte, die untereinander inkompatibel sind, müssen in getrennten Schränken oder Fächer gelagert werden.
Bei der Lagerung von sämtlichen wasser- oder bodengefährdenden Stoffen müssen Rückhaltebehälter vorgesehen sein.
Entzündliche Stoffe, die in Laboratorien gelagert werden, müssen in einem oder mehreren Schränken mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 15 Minuten gelagert werden. Es werden 4 Stufen von Feuerwiderstandsfähigkeit unterteilt: 15, 30, 60 und 90 Minuten.
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