Feuerwiderstandsfähige Sicherheitsschränke EN 14470-1 - EN 14470-2

ALLGEMEIN

Aus Sicherheitsgründen sind leicht entzündliche bzw. explosive Gefahrstoffe in Sicherheitsschränken zu lagern. Ganz gleich, in welcher Branche Sie tätig sind, leicht oder hochentzündliche Stoffe müssen sicher aufbewahrt werden, damit die Explosionsgefahr auf ein Minimum reduziert wird.

STANDARDISIERUNG

EUROPÄISCHE NORM EN 14470-1 und EN 14470-2 :

  • Die im Oktober 2004 in Kraft getretene Norm betrifft die Lagerung von entzündlichen Stoffen in Laboratorien. Sie gilt für Sicherheitsschränke mit einem Innenvolumen von kleiner als bzw. gleich 1 m3.

  • Seit April 2006 betrifft diese Norm die Lagerung der Druckgasflaschen im Labor. Sie bezieht sich auf Schränke, deren inneres Volumen es ermöglicht, Gasflaschen mit einer Gesamtkapazität von weniger als 220 Litern zu lagen.

WICHTIGSTE ANFORDERUNGEN

1. BRANDSICHERHEIT

Im Brandfall muss der Sicherheitsschrank mindestens 15 Minuten lang den Flammen wiederstehen, damit die gelagerten Stoffe nicht zur Brandausbreitung fördern oder sogar zu einer Explosion führen. In der Norm werden 4 Klassen unterteilt, damit der Benutzer den Sicherheitsschrank auswählen kann, der am besten zu seinen Bedürfnissen und zur Gefahrenstufe passt

2. FEUERWIDERSTANDSPRÜFUNGEN

Die vorgestellten Schränke sind gemäss der Normen EN14470-1 (2004) und EN14470-2 (2006) getestet. Unsere gesteteten Sicherheitsschränke sind von COFRAC zertifiziert.

3. RÜCKHALTEVOLUMEN (EN 14470-1)

Die Auffangwanne muss mindestens 110% des Volumens des größten Behälters im Schrank aufnehmen können, oder 10% des gelagerten Gesamtvolumens.

4. AUFBAU

Die Türen der Sicherheitsschränke müssen in jeder Position automatisch schliessen. Die verschiedenen Wände der Schränke müssen identisch aufgebaut und gleich dick sein. Des weiteren enthält die Norm Vorgaben zur Konstruktion des Sicherheitsschranks sowie zu seiner Feuerwiderstandsfähigkeit im Falle eines Brands (Durchführung der Feuerwiderstandsprüfungen gemäß der Normen ISO 834-1 [1] und EN 1363-1).

5. KENNZEICHNUNG

Die Schränke müssen entsprechend gekennzeichnet sein: standardisierte Piktogramme gemäß der ISO-Norm 3864 :

  • Entzündliche Stoffe, offenes Licht und Rauchen verboten, zulässige Höchstlast pro Ablage, Kapazität des größten Behälters, das im Schrank gelagert werden darf, Feuerwiderstandsfähigkeit des Modells (15, 30, 60 oder 90 Minuten), Hinweis «Türen geschlossen halten!» bei Nichtbenutzung des Schranks.

  • Druckgasflaschen, Feuerwiderstandsfähigkeit des Modells (15, 30, 60 oder 90 Minuten), Hinweis «Türen geschlossen halten!» bei Nichtbenutzung des Schranks.

6. LÜFTUNG

Die Schränke müssen mit einer automatischen Lüftungsöffnung ausgestattet sein, die im Brandfall schließt. Bei einem Umluftfilterschrank muss die Lufterneuerung bei geschlossenen Türen mindestens zehnmal der Menge des Schrankinhalts entsprechen.

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